Hintergrund & Einordnung

Wie genau dürfen Sie Bewerber unter die Lupe nehmen – und wie reagieren Sie rechtssicher auf Lügen?

Kaum etwas ist ärgerlicher als eine Einstellungsentscheidung, die sich nachträglich als Fehler erweist, weil der Mitarbeiter fachlich oder menschlich nicht passt. Um die Spreu vom Weizen zu trennen, können Sie vor der Einstellung Fragen stellen, Arbeitsproben erbitten und eventuell weitere Nachforschungen anstellen. Dabei sind jedoch die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers, der Datenschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Erfahren Sie hier, wie weit Sie nach der aktuellen Rechtsprechung gehen dürfen und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie dennoch getäuscht wurden.

Hildegard Gemünden

28.11.2025 · 4 Min Lesezeit

Fragen zur fachlichen Qualifikation dürfen Sie uneingeschränkt stellen

Ihr Bewerber muss alle Fragen, die mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle objektiv zusammenhängen, wahrheitsgemäß beantworten. Das betrifft seinen beruflichen Werdegang, seine Qualifikationen und Erfahrungen sowie seine schulische Ausbildung mit Zeugnissen.

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