„Wie rechnen wir unseren dauerhaft beschäftigten Schüler in der Sozialversicherung ab?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Britta Schwalm
27.04.2025 ·
1 Min Lesezeit
FRAGE
Wir haben einen Schüler eingestellt, allerdings nicht nur für die Ferien, sondern dauerhaft – also für das ganze Schuljahr – als Minijobber auf 538-€-Basis. Er soll 200 € im Monat verdienen. Was gilt für seine Sozialversicherung?
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