Ab einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen Mitarbeiter eine Pause erhalten. Pause bedeutet dabei: Eine im Interesse des Mitarbeiters stehende Arbeitsunterbrechung, während der er nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden darf und die er nach eigener Vorstellung verbringen kann. Beschäftigte dürfen also beispielsweise auch rauchen – je nach Unternehmensregelung in dafür vorgesehenen Bereichen.
ACHTUNG
Verwechseln Sie die Ruhepause nicht mit der sogenannten Betriebspause. Eine Betriebspause liegt vor, wenn die Arbeit aus betrieblichen, beispielsweise technischen, Gründen unterbrochen werden muss. Diese Pause liegt nicht im Interesse des Mitarbeiters. Sie zählt zur Arbeitszeit und ist zu vergüten.