In der Kranken- und Pflegeversicherung sind alle Rentner, die eine Tätigkeit über einen Minijob hinaus ausüben, versicherungspflichtig. Die Beiträge sind von Ihrem Unternehmen und dem Mitarbeiter je zur Hälfte zu tragen. Diese Versicherungspflicht als Arbeitnehmer geht der Versicherungspflicht als Rentner vor. Die Beitragspflichten aus der Rente und dem Arbeitsentgelt, das der Rentner bei Ihnen verdient, bestehen nebeneinander.
Das gilt für die Rentenversicherung
Für alle beschäftigten Altersrentner besteht Rentenversicherungspflicht. Dabei ist es unerheblich, ob die Altersrente als Voll- oder Teilrente gezahlt wird. Haben die Rentner schließlich das Alter erreicht, in dem sie ihre Regelaltersrente beziehen können, sind sie rentenversicherungsfrei.