Wie Sie bei Teilzeitkräften den korrekten Urlaubsanspruch ermitteln

Natürlich haben auch Ihre in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiter einen Anspruch auf Urlaub. Hier sind allerdings einige Besonderheiten bei der Berechnung des richtigen Urlaubsanspruchs zu beachten.

Britta Schwalm

17.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Teilzeitbeschäftigte – Berechnungen oft erforderlich

Haben Ihre Teilzeitbeschäftigten unregelmäßige Arbeitszeiten, müssen Sie den Jahresurlaub umrechnen, um deren Urlaubsanspruch korrekt zu ermitteln. Das gilt übrigens auch, wenn Mitarbeiter keinen vollen Jahresurlaub, sondern nur Teilurlaub verlangen können. Das Gesetz gewährt nicht den vollen Jahresurlaub, sondern nur einen anteiligen Urlaubsanspruch, § 5 Absatz 1 BUrlG,

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