Ab dem 1.8.2022 gab es durch die Verschärfung der Nachweispflichten umfangreichen Anpassungsbedarf bei der Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen – teilweise auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Unternehmen müssen seitdem einen hohen Aufwand betreiben, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das BKI sieht nun vor, dass der bisher schriftliche Nachweis künftig in Textform erfolgen kann. Im Gegensatz zur Schriftform, die ein unterschriebenes Schriftstück auf dem Papier verlangt, ist die Textform wesentlich einfacher umzusetzen. Die Einhaltung der Textform erfordert lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der es ermöglicht, dass die Person des Erklärenden zu erkennen ist.
Künftig auch per E-Mail?
Die Neuregelung bedeutet für Sie: In Zukunft können Sie Nachweise über die wesentlichen Vertragsbedingungen beispielsweise auch per E-Mail übermitteln. Das Dokument muss nur die folgenden Voraussetzungen erfüllen: