Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter im Laufe eines Kalenderjahres mehr Urlaub benötigen, als ihnen zusteht. Häufig beantragen und erhalten sie dann unbezahlten Urlaub. Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben Beschäftigte grundsätzlich nicht. Ihrem Unternehmen steht es also frei, unbezahlten Urlaub abzulehnen. Ihr Unternehmen sollte Mitarbeitern die rechtlichen Grundlagen rund um den unbezahlten Urlaub darlegen. So kann es Streitigkeiten rund um dieses Thema von vornherein vermeiden.
Warum die Monatsgrenze wichtig für Sie ist
Wenn ein Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt erhält, besteht für ihn eigentlich keine Versicherungspflicht mehr. Hat der Beschäftigte aber unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat beantragt, gibt es zunächst einmal Entwarnung. Denn eine Beschäftigung gilt für die Sozialversicherungsträger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt als fortbestehend, wenn