Wie Sie die Urlaubsdauer grundsätzlich ermitteln
Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters besteht nicht sofort ab Beginn seiner Beschäftigung. Seinen vollen Anspruch erwirbt ein Mitarbeiter erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Beschäftigte, die diese Warte zeit nicht erfüllen, haben aber Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Britta Schwalm
22.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Bei der Berechnung von Urlaub gilt nach § 5 BUrlG Folgendes:
- Gewähren Sie für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs.
- Berechnungsgrundlage ist der individuelle Urlaubsanspruch des Mitarbeiters.
- Halbe Urlaubstage runden Sie auf volle auf, geringere Bruchteile gewähren Sie als solche.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: