Wie Sie Urlaubsentgelt & Co betriebsprüfungssicher ermitteln

Während des Erholungsurlaubs erhalten Beschäftigte ihr Entgelt als Urlaubsentgelt weiter. Die finanzielle Abgeltung von Urlaub kommt dagegen nur bei Beendigung der Beschäftigung in Betracht. Und das Urlaubsgeld bekommt ein Mitarbeiter nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Auf den folgenden beiden Seiten erfahren Sie, wie Sie die finanziellen Ansprüche rund um den Urlaub richtig regeln.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 6 Min Lesezeit

Erhält ein Mitarbeiter ein festes Monats- oder Wochenentgelt, ist die Berechnung des Urlaubsentgelts einfach: Sie zahlen dem Mitarbeiter das aktuelle Arbeitsentgelt fort. Schwankt das Entgelt des Mitarbeiters, müssen Sie etwas rechnen (§ 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Ermitteln Sie die Leistung nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Mitarbeiter in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. Geht es um Aushilfen, die weniger als 13 Wochen in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, nehmen Sie den entsprechend kürzeren Zeitraum als Referenzzeitraum.

So rechnen Sie konkret

Gehen Sie bei der Berechnung des Urlaubsentgelts immer vom Referenzzeitraum aus. Macht ein Mitarbeiter geltend, er habe während der Zeit, in der er Urlaub macht, viel mehr verdienen können als in den vergangenen Wochen (beispielsweise wegen anfallender Überstunden), dürfen Sie das grundsätzlich ignorieren.

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