FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter kann seinen 2024er Urlaub zum großen Teil nicht nehmen, weil er bereits seit einigen Monaten arbeitsunfähig ist und wohl auch noch eine Weile arbeitsunfähig bleiben wird. Der Mitarbeiter hat nun gebeten, dass wir ihm den Urlaub ausbezahlen. Können wir uns darauf einlassen? Wenn nicht: Müssen wir den gesamten Resturlaub übertragen oder nur den Mindesturlaub? Wann müsste der Mitarbeiter seinen Resturlaub dann spätestens genommen haben?