FRAGE
Wir haben ein Konkurrenzunternehmen mit sämtlichen Mitarbeitern übernommen. Uns ist bekannt, dass wir den übernommenen Mitarbeitern grundsätzlich ein Jahr lang nicht kündigen dürfen. Allerdings fällt einer dieser Mitarbeiter durch besondere Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit auf. Wir brauchen an seiner Position jemanden – allerdings nur, wenn er seine Arbeit erledigt. Haben wir eine Chance, den fraglichen Mitarbeiter zu entlassen, obwohl wir die Stelle möglichst schnell wieder besetzen würden?