FRAGE
Am Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) nehmen nur Unternehmen mit maximal 30 Mitarbeitern teil. Wie rechnen wir, wenn wir mehrere Betriebssitze mit je einer eigenen Betriebsnummer haben? Rechnen wir einfach alle Mitarbeiter zusammen oder zählt jeder Betriebsteil allein?