„Wie zählen die Betriebsteile, wenn wir die Teilnahmepflicht am U1-Ausgleichsverfahren ermitteln?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

27.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Am Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) nehmen nur Unternehmen mit maximal 30 Mitarbeitern teil. Wie rechnen wir, wenn wir mehrere Betriebssitze mit je einer eigenen Betriebsnummer haben? Rechnen wir einfach alle Mitarbeiter zusammen oder zählt jeder Betriebsteil allein?

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