Ungenehmigt und heimlich Mitarbeiter videoüberwacht – deftige Entschädigung droht!
Ist die Videoüberwachung nicht genehmigt und erfolgt dann auch noch heimlich, droht eine schmerzhafte Entschädigungsforderung. In einem aktuellen Fall wurde ein Arbeitgeber zur Kasse gebeten und muss jetzt eine Entschädigung in Höhe von 15.000 € zahlen (LAG Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).