Worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, wenn Sie Arbeitsplätze per Video überwachen wollen!

Schock für einen Arbeitgeber: Er muss 15.000 € Schadensersatz für eine ungenehmigte, dauerhafte Videoüberwachung zahlen! Das heißt: Videoüberwachungen am Arbeitsplatz sind manchmal ein Tanz auf dünnem Eis.

Michael T. Sobik

02.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Ungenehmigt und heimlich Mitarbeiter videoüberwacht – deftige Entschädigung droht!

Ist die Videoüberwachung nicht genehmigt und erfolgt dann auch noch heimlich, droht eine schmerzhafte Entschädigungsforderung. In einem aktuellen Fall wurde ein Arbeitgeber zur Kasse gebeten und muss jetzt eine Entschädigung in Höhe von 15.000 € zahlen (LAG Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).

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