Aktuelles HR-Update
Zählt Reisezeit zur Arbeitszeit? Was das neue EuGH-Urteil für Sie als Arbeitgeber bedeutet
Wann beginnt bzw. endet die Arbeitszeit, wenn Ihre Mitarbeiter außerhalb des Betriebs für Sie tätig werden? Und spielt es eine Rolle, wie die Mitarbeiter dorthin kommen? Diese Fragen führen immer wieder zu Diskussionen. Hierüber hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 9.10.2025 (C-110/24) in einem spanischen Fall entschieden, der auch für Sie als Arbeitgeber in Deutschland relevant ist.
Hildegard Gemünden
20.01.2026
·
3 Min Lesezeit
Der Fall: Gemeinsam vom Stützpunkt zum Einsatzort und zurück
Ein spanisches Unternehmen führt Maßnahmen zur Verbesserung von Naturräumen und Mikronaturschutzgebieten durch. Die dort beschäftigten Mitarbeiter fahren morgens um 8 Uhr ab einem Stützpunkt des Arbeitgebers gemeinsam mit einem Firmenwagen zu vorab vom Arbeitgeber mitgeteilten wechselnden Einsatzorten. Dort arbeiten sie bis 15 Uhr und fahren dann zum Stützpunkt zurück.
Nach spanischem Recht beginnt und endet die Arbeitszeit am Arbeitsplatz. Die Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter enthalten zudem eine Klausel, wonach die Fahrten zwischen Stützpunkt und Einsatzort nicht zur Arbeitszeit zählen. Trotzdem erfasste der Arbeitgeber die tägliche Hinfahrt vom Stützpunkt zum Einsatzort als Arbeitszeit.
Vor Gericht ging es nun darum, ob auch die täglichen Rückfahrten zum Stützpunkt Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind und somit auf die maximal zulässige Arbeitszeit angerechnet werden.
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