„Zinszahlungen für Mitarbeiter: Ist das Arbeitsentgelt?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Britta Schwalm
22.04.2025 ·
1 Min Lesezeit
FRAGE
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat ein Darlehen über 50.000 € aufgenommen, für das unser Unternehmen die Zinsen übernimmt. Müssen wir diese Leistung als beitrags- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandeln?
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