Zu viel oder zu wenig gezahlt: Nicht immer bekommen Sie Ihr Geld zurück oder müssen eine Nachzahlung leisten
Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung ist schnell passiert, etwa durch Tippfehler oder einfach dadurch, weil Änderungen wie eine Arbeitszeitverringerung oder -erhöhung nicht richtig berücksichtigt wurden. Erfahren Sie hier am Beispiel von 2 aktuellen Fällen, welche finanziellen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen solche Über- bzw. Unterzahlungen haben. Die beiden Fälle beziehen sich zwar auf Beamte, sind aber auf Arbeitnehmer direkt übertragbar.
Britta Schwalm
18.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Fall 1: Für 6 Jahre zu wenig gezahlt
Eine Studienrätin war in Vollzeit mit 25 Unterrichtsstunden eingestellt worden und bekam irrtümlich nur 24 Unterrichtsstunden bezahlt. Als ihrem Arbeitgeber (sprich: Dienstherrn) der Fehler nach 6 Jahren auffiel, leistete er eine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre. Weitere Nachzahlungsansprüche hielt er für verjährt. Die Mitarbeiterin wollte das jedoch nicht akzeptieren und klagte.
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