Zu wenig Arbeit für Ihre Mitarbeiter: Überbrücken Sie die Krise mit Kurzarbeit
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter in der aktuellen Wirtschaftskrise vorübergehend nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können, ist Kurzarbeit Ihr Mittel der Wahl: Sie dürfen dann die Gehälter Ihrer Mitarbeiter entsprechend dem reduzierten Arbeitsanfall kürzen und diese bekommen ihren Verdienstausfall teilweise von der Arbeitsagentur ersetzt. Erfahren Sie hier, wie Sie Kurzarbeit einführen und welche Spielregeln Sie dann zu beachten haben.
Britta Schwalm
21.04.2025
·
5 Min Lesezeit
Unter diesen Voraussetzungen ist Kurzarbeit möglich
Kurzarbeit kommt für Monate in Betracht, in denen im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung für mindestens 1/3 der Mitarbeiter ein erheblicher Arbeitsausfall von mindestens 10 % vorliegt (§ 96 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III).
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