Ob ein Mitarbeiter, dessen Beschäftigungsverhältnis beendet wird, noch Anspruch auf ausstehende Einmalzahlungen hat, hängt von der Anspruchsgrundlage ab. Diese sollten Sie prüfen, bevor Sie einem ausscheidenden Mitarbeiter eine volle Einmalzahlung „mitgeben“.
Bei freiwillig und zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahltem Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt ist im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung häufig geregelt, inwieweit ausscheidende Mitarbeiter die Zahlungen überhaupt noch erhalten. Denkbar ist beispielsweise eine anteilige oder volle Auszahlung, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen nicht durch eine verhaltensbedingte Kündigung verlässt. Möglich ist außerdem eine Stichtagsregelung, nach der der Anspruch ganz entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag endet. Sehen Sie nach, ob entsprechende Regelungen für den betreffenden Mitarbeiter gelten.