HR-Dilemma

Darf man in der Probezeit einfach kündigen?

Wann eine Kündigung wirklich zulässig ist.

Dilan Wartenberg

22.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Situation:

Ein neuer Mitarbeiter ist seit zwei Monaten im Unternehmen.

Die Zusammenarbeit läuft nicht gut.

Die Führungskraft sagt zu HR:

„Dann kündigen wir einfach in der Probezeit. Da brauchen wir ja keinen Grund.“

HR bereitet die Kündigung vor.

Kurz darauf meldet sich der Mitarbeiter:

„Ich vermute, die Kündigung hat andere Gründe …“

Und jetzt?

Ist eine Kündigung in der Probezeit wirklich ohne Begründung möglich?
Oder kann genau hier ein rechtliches Risiko entstehen?

Nach aktueller Rechtsprechung gilt:

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie in der Probezeit „frei kündigen“ können. Das ist so nicht ganz richtig.
  • Zwar gilt:
    Während der Probezeit greift der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht.
  • Aber:
    Auch in der Probezeit ist eine Kündigung nicht völlig grenzenlos möglich.

Das sind die Besonderheiten bei einer fristlosen Kündigung während der Probezeit

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Als Herausgeberin von Mein PERSONALWISSEN und Bereichsleiterin der Marke PERSONALWISSEN brenne ich für HR-Themen! Mir ist es wichtig, dass Sie aktuelle, gut recherchierte und unabhängige Informationen erhalten. Ziel ist es, […]