Die Situation:
Im April meldet sich ein Mitarbeiter bei HR. Er sagt:
„Ich habe noch einige Urlaubstage. Die würde ich gerne dieses Jahr noch nehmen.“
HR schaut ins System. Dort steht:
Resturlaub: verfallen
Die Geschäftsführung reagiert sofort:
„Der Urlaub ist doch längst weg. Der verfällt doch automatisch.“
Stimmt das wirklich?
Oder kann der Urlaub doch noch bestehen?
Nach aktueller Rechtsprechung gilt:
… Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht
- rechtzeitig über den Urlaubsanspruch informieren
- und auf den drohenden Verfall hinweisen.
Fehlt dieser Hinweis, kann der Anspruch weiter bestehen.
Und genau hier liegt der entscheidende Punkt für die Praxis:
Denn ob und wann Urlaubsansprüche tatsächlich verfallen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie als Arbeitgeber Ihre Hinweispflichten erfüllt haben.