HR-Dilemma

„Urlaub plötzlich doch noch gültig?“

Wann Urlaub wirklich verfällt.

Dilan Wartenberg

22.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Situation:

Im April meldet sich ein Mitarbeiter bei HR. Er sagt:

„Ich habe noch einige Urlaubstage. Die würde ich gerne dieses Jahr noch nehmen.“

HR schaut ins System. Dort steht:

Resturlaub: verfallen

Die Geschäftsführung reagiert sofort:

Der Urlaub ist doch längst weg. Der verfällt doch automatisch.“

Stimmt das wirklich?
Oder kann der Urlaub doch noch bestehen?

Nach aktueller Rechtsprechung gilt:

Urlaub verfällt nicht automatisch, wenn …

… Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht

  • rechtzeitig über den Urlaubsanspruch informieren
  • und auf den drohenden Verfall hinweisen.

Fehlt dieser Hinweis, kann der Anspruch weiter bestehen.

Und genau hier liegt der entscheidende Punkt für die Praxis:

Denn ob und wann Urlaubsansprüche tatsächlich verfallen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie als Arbeitgeber Ihre Hinweispflichten erfüllt haben.

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Als Herausgeberin von Mein PERSONALWISSEN und Bereichsleiterin der Marke PERSONALWISSEN brenne ich für HR-Themen! Mir ist es wichtig, dass Sie aktuelle, gut recherchierte und unabhängige Informationen erhalten. Ziel ist es, […]