1. Verlangen Sie Auskunft vom Bewerber
Da Sie als Arbeitgeber nicht wissen können, wo und wie der Bewerber sich anderweitig beworben und welche Entschädigungsklagen er bereits erhoben hat, sollten Sie hierüber eine Auskunft von ihm verlangen. Es spricht einiges dafür, dass er zu dieser Auskunft verpflichtet ist. Denn aus eigenem Wissen können Sie diese Informationen nicht liefern.
2. „Sammeln“ Sie Entschädigungsklagen
Dokumentieren Sie jede Bewerbung, die nach Ihrer Einschätzung nicht ernst gemeint war und zu einer Entschädigungsklage geführt hat. Denn manche AGG-Hopper versuchen es mehrmals beim selben Arbeitgeber. Frühere Bewerbungen können Ihnen Argumente dafür liefern, dass dieser Bewerber systematisch vorgeht und Entschädigungsklagen als Geschäftsmodell betreibt. Sie bzw. Ihr Anwalt können zudem recherchieren, ob der Bewerber bereits in anderen vergleichbaren Verfahren in Erscheinung getreten ist bzw. ob vergleichbare Verfahren für ihn anhängig sind.
3. Vernetzen Sie sich mit anderen Arbeitgebern
Sie dürfen bei anderen Arbeitgebern Informationen darüber einholen, ob der nun klagende Bewerber sich bereits bei diesen beworben und Entschädigungsklage erhoben hat und dann auch den Inhalt der Bewerbung prüfen (BAG, 19.9.2024, 8 AZR 21/24).
4. Schalten Sie die Finanzbehörden ein
Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind steuerfrei. Wer Entschädigungsklagen als Geschäftsmodell betreibt, kann daher ein beträchtliches steuerfreies Einkommen erzielen. Doch das ist nicht der Sinn der Entschädigung. Die Finanzbehörden dürften daher eigene Ermittlungen anstellen, wenn ein Bewerber schon eine Vielzahl von Entschädigungen eingeklagt hat.
5. Werten Sie die verdächtigen Bewerbungen aus
Eine Vielzahl von Bewerbungen und Entschädigungsklagen reicht nicht aus, um einen AGG-Hopper zu entlarven. Sie müssen vielmehr sämtliche Bewerbungen analysieren:
- Hat der Bewerber sich gezielt auf geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen beworben?
- Hat er die Bewerbungen immer gleich formuliert?
- Gibt es Hinweise, dass er die Absage gezielt provoziert hat? Welche Hinweise sind das?
- Hat er die Bewerbungen an die ausgeschriebenen Stellen angepasst oder an die Rechtsprechung zu Entschädigungsklagen?
Je besser Sie ein auf den Erhalt von Entschädigungen gerichtetes Vorgehen des Bewerbers belegen können, desto größer sind Ihre Aussichten, seine Entschädigungsforderung abzuwenden.
So vermeiden Sie AGG-Klagen bereits im Bewerbungsprozess
Wer erst vor Gericht beweisen muss, dass eine Bewerbung missbräuchlich war, hat meist bereits Zeit, Geld und Nerven investiert. Mit diskriminierungsfreien Stellenausschreibungen, klaren Auswahlkriterien und einer sauberen Dokumentation reduzieren Sie das Risiko von AGG-Klagen von Anfang an.