Die Situation:
Ein Mitarbeiter kommt in den letzten Wochen mehrfach zu spät.
HR reagiert – und verschickt eine Abmahnung per E-Mail:
„So geht das nicht weiter. Das ist jetzt eine Abmahnung.“
Der Mitarbeiter liest die Mail – reagiert aber nicht weiter.
Einige Wochen später passiert es erneut.
Die Geschäftsführung sagt:
„Dann kündigen wir jetzt. Er ist ja schließlich schon abgemahnt.“
Stimmt das wirklich?
Oder kann genau hier ein Problem entstehen?
Nach aktueller Rechtsprechung gilt:
Damit sie wirksam ist, müssen entscheidende Voraussetzungen erfüllt sein, u.a.
- muss der Zugang beim Mitarbeiter nachweisbar sein und
- die Abmahnung dokumentiert und im Streitfall belegbar sein.
So gehen Sie bei Abmahnungen rechtssicher vor
Welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten und mit welchen 5 Schritten Sie Abmahnungen rechtssicher vorbereiten, formulieren und dokumentieren, lesen Sie im folgenden Beitrag.