HR-Dilemma

„Abmahnung per E-Mail – ist die wirksam?“

Wann eine Abmahnung wirklich wirksam ist.

Dilan Wartenberg

22.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Situation:

Ein Mitarbeiter kommt in den letzten Wochen mehrfach zu spät.

HR reagiert – und verschickt eine Abmahnung per E-Mail:

„So geht das nicht weiter. Das ist jetzt eine Abmahnung.“

Der Mitarbeiter liest die Mail – reagiert aber nicht weiter.

Einige Wochen später passiert es erneut.

Die Geschäftsführung sagt:

„Dann kündigen wir jetzt. Er ist ja schließlich schon abgemahnt.“

Stimmt das wirklich?
Oder kann genau hier ein Problem entstehen?

Nach aktueller Rechtsprechung gilt:

Eine Abmahnung ist grundsätzlich formfrei – auch per E-Mail möglich. ABER:

Damit sie wirksam ist, müssen entscheidende Voraussetzungen erfüllt sein, u.a.

  • muss der Zugang beim Mitarbeiter nachweisbar sein und
  • die Abmahnung dokumentiert und im Streitfall belegbar sein.

So gehen Sie bei Abmahnungen rechtssicher vor

Welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten und mit welchen 5 Schritten Sie Abmahnungen rechtssicher vorbereiten, formulieren und dokumentieren, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Tags

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

27
0
0
Als Herausgeberin von Mein PERSONALWISSEN und Bereichsleiterin der Marke PERSONALWISSEN brenne ich für HR-Themen! Mir ist es wichtig, dass Sie aktuelle, gut recherchierte und unabhängige Informationen erhalten. Ziel ist es, […]