Die Situation:
Ein Mitarbeiter arbeitet nur wenige Stunden im Unternehmen.
Im Gespräch mit HR sagt die Führungskraft:
„Der arbeitet doch nur ein paar Stunden bei uns. Was er sonst macht, ist doch egal, oder?“
HR nickt:
„Solange er hier unter der Grenze bleibt, passt das schon…“
Und jetzt?
Spielt es wirklich keine Rolle, ob ein Mitarbeiter noch weitere Jobs hat?
Oder kann genau hier ein Risiko entstehen, auch wenn im eigenen Unternehmen alles „korrekt“ wirkt?
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie nur das Arbeitsverhältnis im eigenen Unternehmen betrachten müssen.
Doch genau das ist ein gefährlicher Irrtum.
Nach aktueller Rechtsprechung gilt:
Das betrifft insbesondere:
- Entgeltgrenzen bei Minijobs
- den Übergangsbereich
- und die Sozialversicherungspflicht
Entscheidend ist dabei:
Die Beschäftigungen werden in vielen Fällen zusammengerechnet.
Und zwar unabhängig davon, ob Sie davon wussten oder nich
Und genau hier liegt der entscheidende Punkt für die Praxis:
Wenn Sie Mehrfachbeschäftigungen nicht erkennen, kann das für Ihr Unternehmen erhebliche Folgen haben.
Denn im Zweifel haften Sie für falsch berechnete Beiträge, auch rückwirkend über mehrere Jahre.
Warum Sie jede Mehrfachbeschäftigung kennen müssen und worauf Sie unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier: