Kompakter Überblick

Aktuelles zu Arbeitszeiten, Pausen & Co.: Was aktuell gilt – und was sich 2026 ändern soll

Die Arbeitszeit in Deutschland ist aktuell eines der meistdiskutierten Themen im Arbeitsrecht. Zwischen Forderungen nach mehr Flexibilität, Debatten um Produktivität und steigenden Anforderungen an den Arbeitsschutz stehen Unternehmen vor einer zentralen Herausforderung:
Was gilt eigentlich heute – und worauf müssen Sie sich als HR-Verantwortliche schon jetzt einstellen?

Die Arbeitszeit in Deutschland ist aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Arbeiten wir wirklich zu wenig? Muss die Höchstarbeitszeit erhöht werden? Sollen Feiertage gestrichen werden?
Klar ist: Die Emotionen kochen hoch.
Ich denke, dass eine Reform des aktuellen Arbeitszeitgesetzes längst überfällig ist. Nicht nur, weil der Europäische Gerichtshof schon vor einigen Jahren die europäischen Staaten verpflichtet hat, speziell bei der Dokumentation von Arbeitszeiten moderner zu sein. Arbeitszeiten müssen systematisch dokumentiert werden.

Das haben viele Gerichte, zuletzt auch das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg, in mehreren Entscheidungen (u. a. Urt. v. 18.11.2025, Az. 21 K 1202/25; Urt. v. 21.8.2024, Az. 15 K 964/24) bestätigt. Seit Jahren wird eine Reform erwartet, die der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Jetzt soll sie tatsächlich 2026 kommen, was abzuwarten bleibt.

Doch Vorsicht! Schon heute müssen Sie eine Reihe wichtiger Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitszeit umsetzen. Worauf es hier ankommt, haben wir in diesem aktuellen Dossier für Sie zusammengestellt.

Hintergrund & Einordnung
Was zur Arbeitszeit zählt – und was nicht!
Die tägliche Arbeitszeit ist immer wieder ein heiß umkämpfter Streitpunkt in der Praxis. Wie lange muss gearbeitet werden, was zählt eigentlich als Arbeitszeit, wann dürfen Ruhepausen gemacht werden oder wie sieht es mit Umkleidezeiten aus? Hier prallen gegensätzliche Interessenlagen aufeinander.
Hintergrund & Einordnung
Wie lange Ihre Mitarbeiter aktuell arbeiten dürfen
„Deutschland muss mehr arbeiten!“ So lautet ein aktueller Slogan aus Politik und Wirtschaft. Da lohnt für Sie ein Blick darauf, wie die Höchstarbeitszeit derzeit geregelt ist.
Hintergrund & Einordnung
Das sind die wichtigsten Regeln für Pausen und Arbeitsunterbrechungen
Wer viel arbeitet, darf natürlich auch seine Arbeit mal unterbrechen oder längere Pausen machen. Hierfür gibt es gesetzliche Regeln im ArbZG, die Sie unbedingt beachten sollten. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Hintergrund & Einordnung
Was bei Nachtarbeit und Ruhezeiten zu beachten ist
In vielen Betrieben wird auch nachts gearbeitet. Auch hier gelten besondere Regeln. Ebenso wichtig sind auch die Ruhezeiten, die für alle Arbeitseinsätze Ihrer Mitarbeiter eingehalten werden müssen.
Hintergrund & Einordnung
Die gesetzlichen Regeln bei Ruhezeiten müssen Sie beachten!
Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter bestimmte Ruhezeiten einhalten. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten, § 5 ArbZG. In dieser Zeit darf Ihr Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringen. Ihre Mitarbeiter müssen nach der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten, § 5 Abs. 1 ArbZG. Von der gesetzlichen Ruhezeit gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufszweige, § 5 Abs. 2 bis 4 ArbZG, für:
Hintergrund & Einordnung
Sonn- und Feiertagsarbeit – arbeiten, wenn andere freihaben
Viele Betriebe und Unternehmen müssen auch an Sonn- und Feiertagen produzieren oder einfach ihre Dienstleistungen anbieten. Die Berufstätigkeit an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Arbeitszeitgesetz eigentlich gar nicht gestattet. Aber: keine Regel ohne Ausnahme.
Praxis-Hilfe
Überstunden richtig anordnen und optimal abrechnen!
Ohne Überstunden gehts nicht. Aber: Ist der Mitarbeiter überhaupt verpflichtet, solche Überstunden zu leisten? Und wie werden diese Arbeitszeiten optimal vergütet oder abgegolten?
Kompakter Überblick
Ihre Dokumentationspflichten beim Thema Arbeitszeit
Eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ist schon seit Längerem überfällig. Ein zentrales Thema wird dann Ihre Dokumentationspflicht als Arbeitgeber sein. Doch diese Pflicht besteht jetzt schon!